Eine Spende ist eine Geld- oder Sachleistung, ohne dass der Spendende für seine Leistung eine Gegenleistung erhält.
Spenden sind demgemäß Ausgaben, die freiwillig und unentgeltlich unter anderem für als besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Zwecke geleistet werden.
Die Förderung des Sports gehört zu diesen als ‚besonders förderungswürdig‘ anerkannten gemeinnützigen Zwecken.
Jede Unterstützung freut uns herzlich und erweitert unsere Möglichkeiten zur Förderung des weiblichen Handballsports in Birkenau in jeglicher Hinsicht. Spenden können einmalig, regelmäßig oder zu besonderen Anlässen in beliebiger Höhe getätigt werden.
Als gemeinnütziger Verein können wir Ihnen für Ihre Spende eine steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbestätigung ausstellen. Die hierfür notwendige Gemeinnützigkeit wurde uns vom zuständigen Finanzamt in Bensheim bestätigt.
Aber, ob eine Spende, wenn sie nach dem EStG steuerlich abzugsfähig sein soll eine Leistung ohne Gegenleistung sein muss, tatsächlich eine Leistung ohne Gegenleistung ist, ist zumindest diskussionsfähig. Keine Frage, Spenden zeichnen sich dadurch aus, dass sie freiwillig und unentgeltlich erfolgen. Ohne die Zuwendungen von Mitgliedern oder Dritter kann der Verein zur Förderung des weiblichen Handballsports in Birkenau e.V. nur bedingt die hervorragende sportliche Ausbildung und kontinuierliche Weiterentwicklung der Sozialkompetenz der Nachwuchsspielerinnen im TSV Birkenau dauerhaft und nachhaltig unterstützen. Unser Verein versteht sich als ein Baustein für weiteren zukünftigen, nachhaltigen Erfolg, den wir nicht nur über sportliche Siege definieren. Das kann man durchaus als soziales Engagement verstehen und mag der Spender doch als eine Art von ‚Gegenleistung‘ anerkennen.